Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher (B2C)
WEECOO GmbH

§1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WEECOO GmbH und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Definitionen
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Vorrang dieser AGB / Vertragsgrundlage
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der WEECOO GmbH (nachfolgend „WEECOO“) und dem Kunden im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen (im Folgenden: „Lieferungen“) von WEECOO gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen („AGB“), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für Umfang und Ausführung der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden Erklärungen maßgeblich.

1.4 Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte, Vertraulichkeit
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Produktabbildungen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behält sich WEECOO die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von WEECOO Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.

1.5 Software-Nutzungsrechte
An Standardsoftware erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form und auf den vereinbarten Geräten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung mit WEECOO ist der Kunde lediglich zur Erstellung einer Sicherheitskopie für eigene Zwecke berechtigt.

1.6 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

1.7 Hinweise und Empfehlungen
Soweit WEECOO technische Hinweise, Ratschläge oder Empfehlungen erteilt, erfolgt dies nach bestem Wissen. Eine Haftung hierfür besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

1.8 Vertraulichkeit
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegenstehen.

1.9 Betriebs-/Bedienungsanleitungen
Die Produktlieferungen beinhalten grundsätzlich eine Betriebsanleitung in deutscher oder englischer Sprache. Soweit gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart, werden weitere Sprachfassungen bereitgestellt.


§2. Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

2.1 Preise
Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Versandkosten, Zusatzleistungen und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.

2.2 Montage / Inbetriebnahme / Nebenkosten
Hat WEECOO ausnahmsweise die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung die ausdrücklich vereinbarten erforderlichen Nebenleistungen.

2.3 Verpackung
Verpackungen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, im Rahmen des Gesamtpreises oder gesondert nach der jeweiligen Angebots- oder Bestellinformation berechnet und verbleiben beim Kunden.

2.4 Versand
Beim Versand wählt WEECOO die geeignete Transportmöglichkeit, sofern der Kunde nicht rechtzeitig ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften vorgegeben hat und diese von WEECOO bestätigt wurden.

2.5 Zahlung
Alle Zahlungen sind an die von WEECOO angegebene Zahlstelle zu leisten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von WEECOO genannte Konto oder über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

2.6 Sicherheiten / Anzahlung
Bei individuell angefertigten Produkten, Sonderbestellungen oder bei sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen behält sich WEECOO vor, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

2.7 Fälligkeit
Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

2.8 Preisänderungen bei langer Lieferfrist
Liegt das vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsdatum mehr als 4 Monate nach dem Vertragsschluss oder kann die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen, die nicht von WEECOO zu vertreten sind, erst später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist WEECOO berechtigt, eine angemessene Preisänderung zu verlangen, sofern nach Vertragsschluss erhebliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen bei wesentlichen Kalkulationsfaktoren eingetreten sind. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

2.9 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.10 Preisvorbehalt
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Energie-, Fracht- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, soweit dies gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig ist.

2.11 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. WEECOO ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere gesetzliche Verzugsschäden geltend zu machen.


§3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Vorbehaltsware
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WEECOO.

3.2 Verfügungsbeschränkung
Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3.3 Pflichtverletzung
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WEECOO nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


§4. Fristen für Lieferungen; Verzug

4.1 Voraussetzungen
Die Einhaltung verbindlicher Liefertermine setzt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sowie die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

4.2 Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse
Ist die Nichteinhaltung von Lieferterminen zurückzuführen auf
4.2.1 höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr, Naturereignisse, Streik oder Aussperrung,
4.2.2 Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System von WEECOO, soweit diese trotz Einhaltung der üblichen Schutzmaßnahmen erfolgt sind,
4.2.3 Hindernisse aufgrund anwendbarer nationaler, EU- oder internationaler Vorschriften, Embargos oder Sanktionen,
4.2.4 nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung von WEECOO durch Vorlieferanten, sofern WEECOO diese ordnungsgemäß ausgewählt hat,
4.2.5 Verzögerungen oder Störungen bei Transport- und Logistikdienstleistern außerhalb des Einflussbereichs von WEECOO,
verschieben sich die Liefertermine angemessen.

4.3 Rechte des Kunden bei Verzug
Kommt WEECOO in Verzug, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit vertraglich zulässig, ist die Haftung von WEECOO auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern keine Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen.

4.4 Haftungsbegrenzung bei Verzug
Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


§5. Gefahrübergang

5.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm benannten Empfänger über.

5.2 Transportversicherung
Auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten kann WEECOO Sendungen gegen Transportschäden und sonstige versicherbare Risiken versichern.

5.3 Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§6. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

6.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.

6.2 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

WEECOO GmbH
Grafenberger Allee 277–287
40237 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: info@weecoo.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden oder das Online-Formular unter
https://widerruf.weecoo.de
ausfüllen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an folgende Adresse zurückzusenden oder zu übergeben:

WEECOO GmbH c/o Zheng
Kommer Weg 94
41199 Mönchengladbach
Deutschland

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wir stellen ein Retourenlabel zur Verfügung. Die Kosten werden mit der Rückerstattung verrechnet.

Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Paketdienst zurückgesendet werden können (insbesondere Batteriespeicher, Photovoltaikmodule oder Speditionsware), organisiert wir die Rückholung. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Käufer im Falle eines Widerrufs. Die Rücksendekosten innerhalb Deutschlands betragen je nach Produktgröße und Gefahrgutklasse voraussichtlich zwischen 80 € und 250 €.

6.4 Wertersatz
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

Sobald eine Nutzung über die reine Prüfung hinaus erfolgt ist (z. B. Montage, elektrische Inbetriebnahme oder sichtbare Gebrauchsspuren), behält sich WEECOO vor, gemäß § 357a BGB einen angemessenen Wertersatz zu berechnen.

Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Zustand sowie der daraus resultierenden Wertminderung der Ware und wird im Einzelfall individuell ermittelt.

6.5 Hinweis zu Verpackung und Transportzustand
Aus logistischen Gründen (z. B. Transportkontrollen oder Nachbearbeitung durch Versanddienstleister) kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Verpackungen geöffnet, nachgebessert oder mit zusätzlichem Klebeband versehen wurden.

Sofern die Ware selbst unbeschädigt, vollständig und funktionsfähig ist, stellt dies keinen Sachmangel dar und begründet keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Ersatzlieferung.

6.6 Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und die Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind;

  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

6.7 Hinweis zur Installation und Nutzung
Erfordert ein Produkt eine fachgerechte Installation oder Inbetriebnahme, wird empfohlen, diese durch einen qualifizierten Fachinstallateur durchführen zu lassen.

Bei unsachgemäßer Installation oder Nutzung können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein, sofern der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

6.8 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
WEECOO GmbH
Grafenberger Allee 277–287
40237 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: info@weecoo.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am () ____________ / erhalten am () __________________

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen


§7. Sachmängel / Gewährleistung

Für Sachmängel haftet WEECOO wie folgt:

7.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte / Mängelanzeige
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware.

Der Kunde wird gebeten, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel sowie Transportschäden zu überprüfen und uns etwaige Abweichungen möglichst zeitnah mitzuteilen.

Eine unterlassene oder verspätete Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers. Sie kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei der Beurteilung etwaiger Ansprüche berücksichtigt werden.

Geringfügige optische Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Verpackung, insbesondere solche, die durch Transport, Lagerung oder logistische Prozesse entstanden sind (z. B. Klebeband, Nachverpackung), stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Funktion der Ware nicht beeinträchtigt ist.

7.2 Nacherfüllung
Bei Vorliegen eines Mangels ist WEECOO nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

7.3 Verjährung / Beweislast
Es gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Beweislastregelungen für Verbrauchsgüterkäufe.

7.4 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur im gesetzlichen Umfang.

7.5 Frist zur Nacherfüllung
WEECOO ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, soweit gesetzlich erforderlich.

7.6 Rücktritt / Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

7.7 Ausschlüsse
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Schäden, die auf unsachgemäße Installation, falsche oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung, äußere Einflüsse oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, sofern diese Umstände für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind.

7.8 Aufwendungsersatz
Die gesetzlichen Regelungen zum Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

7.9 Schadensersatz bei Sachmangel
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regelungen in § 10 dieser AGB.


§8. Garantie (Herstellergarantie)

8.1 Neben der gesetzlichen Gewährleistung können für bestimmte Produkte freiwillige Herstellergarantien bestehen.

8.2 Deren genaue Inhalte (Dauer, Umfang, Bedingungen) ergeben sich aus den jeweiligen Garantieunterlagen oder den Informationen auf der Website des Herstellers.

8.3 Die Garantie gilt in der Regel nur, wenn das Produkt nicht eigenmächtig geöffnet oder verändert wurde, die Installation und Inbetriebnahme fachgerecht erfolgt ist und das Produkt ordnungsgemäß verwendet wurde.

8.4 Macht der Kunde einen Garantieanspruch geltend, unterstützt WEECOO im angemessenen Umfang bei der Weiterleitung an den Hersteller.

8.5 Die Herstellergarantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung und beschränkt oder ersetzt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.


§9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist WEECOO verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter hieraus berechtigte Ansprüche erhebt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

9.3 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, eine für WEECOO nicht vorhersehbare Verwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von WEECOO gelieferten Produkten eingesetzt wird.

9.4 Bei sonstigen Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§10. Haftung

10.1 Grundsatz
Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, haftet WEECOO nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Haftungsbeschränkung
WEECOO haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WEECOO nur

10.2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

10.2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3 Produkthaftung / Garantie
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

10.4 Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von WEECOO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


§11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, sowie nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von WEECOO.


§12. Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Soweit gesetzlich erforderlich, informiert WEECOO den Kunden über Pflichten und Möglichkeiten der Rückgabe oder Entsorgung von Elektro-Altgeräten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


§13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich ausnahmsweise nicht um einen Verbrauchervertrag, ist Gerichtsstand der Sitz von WEECOO. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses nicht zwingend anwendbar ist.


§14. Verbindlichkeit des Vertrags

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden (B2B)
WEECOO GmbH

§1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WEECOO GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“).

1.2 Definitionen
Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Vorrang dieser AGB / Vertragsgrundlage
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der WEECOO GmbH (nachfolgend „WEECOO“) und dem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen (im Folgenden: „Lieferungen“) von WEECOO gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen („AGB“). Diese gelten auch für nachfolgende Angebote und Verträge, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart oder in Bezug genommen worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit WEECOO diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für Umfang und Ausführung der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Anderslautende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn WEECOO Leistungen des Vertragspartners stillschweigend entgegennimmt oder auf eine Bestellung hin tätig wird, die auf Vertragsbedingungen des Bestellers verweist.

1.4 Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte, Vertraulichkeit
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behält sich WEECOO die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von WEECOO Dritten zugänglich gemacht werden und sind – sofern kein Auftrag erteilt wird – auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben; eine Nutzung ist unzulässig. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen WEECOO zulässigerweise Zulieferungen oder Leistungen als Vorlieferant bzw. Unterauftragnehmer übertragen hat.

1.5 Software-Nutzungsrechte
An Standardsoftware erhält der Besteller ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form und auf den vereinbarten Geräten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung mit WEECOO ist der Besteller lediglich zur Erstellung einer Sicherheitskopie für eigene Zwecke berechtigt.

1.6 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind und insbesondere keine unzumutbare Erschwerung seiner betrieblichen Abläufe zur Folge haben.

1.7 Kundenspezifikationen / Hinweise und Empfehlungen
Soweit der Besteller WEECOO Spezifikationen vorgibt und nichts anderes vereinbart ist, ist WEECOO nicht verpflichtet, diese Spezifikationen auf Richtigkeit und Geeignetheit – insbesondere für den bekannten oder vermuteten Einsatzzweck – zu überprüfen. Erteilt WEECOO Ratschläge oder Empfehlungen ohne vertraglich vereinbarte Vergütung, haftet WEECOO hierfür – außer im Falle von Vorsatz – nicht.

1.8 Vertraulichkeit
Der Besteller und WEECOO sind verpflichtet, über sämtliche im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Vertrages erlangten Kenntnisse und Informationen technischer wie nicht-technischer Art striktes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen so vertraulich zu behandeln wie eigene sensible Informationen. Ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei dürfen solche Informationen Dritten nicht offengelegt werden.

1.9 Betriebs-/Bedienungsanleitungen
Die Produktlieferungen beinhalten eine Betriebsanleitung in deutscher oder englischer Sprache. Landessprachliche Anleitungen können – sofern erforderlich – kostenpflichtig bestellt werden.

1.10 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Besteller, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.


§2. Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

2.1 Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager (EXW), ausschließlich Verpackung, Transportversicherung, Versandkosten und sonstiger Nebenkosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

2.2 Montage / Inbetriebnahme / Nebenkosten
Hat WEECOO die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten des Transports des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen etc.

2.3 Verpackung
Verpackungen werden von WEECOO zu Selbstkosten berechnet und verbleiben beim Besteller.

2.4 Versand
Beim Versand wählt WEECOO die günstigste geeignete Transportmöglichkeit, sofern der Besteller nicht rechtzeitig ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften schriftlich gegeben hat.

2.5 Zahlung
Alle Zahlungen sind frei Zahlstelle von WEECOO zu leisten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von WEECOO genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Skonto wird ausschließlich bei vereinbarter Vorkasse per Banküberweisung gewährt. PayPal, Kreditkarte oder sonstige Zahlungsarten gelten nicht als skontoberechtigte Zahlungsarten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.6 Sicherheiten / Anzahlung
Bei Aufträgen größeren Umfangs sowie bei ungeklärter oder zu geringer Bonität des Bestellers behält sich WEECOO vor, vom Besteller eine angemessene Anzahlung, Vorauszahlung oder andere Sicherheit zu fordern. WEECOO ist bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller einer entsprechenden Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.

2.7 Fälligkeit
Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder in der Angebotsinformation nicht anders angegeben, sind sämtliche Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

2.8 Preisgleitklausel
Liegt das vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsdatum mehr als 6 Monate nach dem Vertragsschluss oder kann die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen, die nicht von WEECOO zu vertreten sind, erst später als 6 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, so sind die Parteien verpflichtet, über eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises zu verhandeln und sich darauf zu einigen, wenn hinsichtlich einzelner Kostenfaktoren, auf denen die Preiskalkulation beruht, nach Vertragsschluss Kostensteigerungen eingetreten sind, die sich mehr als unerheblich auf den Preis der zu erbringenden Lieferungen bzw. Leistungen auswirken und die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren.

2.9 Aufrechnung
Der Besteller kann grundsätzlich nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.10 Preisvorbehalt
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis gemäß der Angebotsinformation zu zahlen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Energie-, Fracht-, Einkaufs- und Vertriebskosten für Lieferungen, die einen Monat oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

2.11 Zahlungsverzug / Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann WEECOO unbeschadet weiterer Ansprüche Mahngebühren in Höhe von 5 % des Auftragswerts, mindestens 50 €, höchstens 250 €, verlangen. WEECOO ist darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen sowie laufende und künftige Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzuhalten.


§3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Vorbehaltsware
Die zu liefernden Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher WEECOO gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung oder in direktem Zusammenhang mit ihr zustehenden Ansprüche Eigentum von WEECOO. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die WEECOO zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird WEECOO auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. WEECOO steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

3.2 Verfügungsbeschränkung / Weiterveräußerung
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Soweit die Vorbehaltsware ins Ausland verbracht wird, so gelten diejenigen Sicherungsrechte als vereinbart, die nach dem jeweils maßgeblichen Landesrecht möglich sind und den in dieser Ziff. 3 beschriebenen Sicherungsrechten am nächsten kommen.

3.3 Vorausabtretung
Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an WEECOO ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit weiteren Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an WEECOO ab, der dem von WEECOO in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Auf Verlangen von WEECOO wird der Besteller WEECOO Namen und Anschriften derjenigen Kunden mitteilen, an die der Besteller die Vorbehaltsware geliefert hat bzw. in deren Besitz sie sich befindet.

3.4 Einziehungsermächtigung / Widerruf
Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist WEECOO berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann WEECOO nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.

3.5 Drittausgriffe
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstiger Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller WEECOO unverzüglich zu benachrichtigen und alle Informationen zu geben, die WEECOO für eine Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.

3.6 Pflichtverletzung
Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WEECOO nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.


§4. Fristen für Lieferungen; Verzug

4.1 Voraussetzungen
Die Einhaltung von verbindlichen Terminen für Lieferungen setzt neben einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen, z. B. Beistellungen, durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, sollte WEECOO die Verzögerung zu vertreten haben. Wenn sich die Ablieferung aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat und hierdurch der vereinbarte Liefertermin überschritten wird, so gilt der vereinbarte Liefertermin dennoch als eingehalten.

4.2 Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse
Ist die Nichteinhaltung von Lieferterminen zurückzuführen auf
4.2.1 höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung,
4.2.2 Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System von WEECOO, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
4.2.3 Hindernisse aufgrund von deutschen oder sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die von WEECOO nicht zu vertreten sind,
4.2.4 nicht rechtzeitige, nicht richtige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung von WEECOO durch Vorlieferanten, soweit WEECOO nachweisen kann, dass sie ihre Lieferanten ordnungsgemäß ausgewählt und den entsprechenden Unterauftrag ordnungsgemäß, insbesondere rechtzeitig, erteilt hat,
4.2.5 Verzögerungen oder Störungen bei Transport- und Logistikdienstleistern, fehlende Fahrzeugkapazitäten, IT-Ausfälle, fehlende oder verspätete Statusaktualisierungen, Annahmeverweigerungen oder sonstige logistische Hindernisse außerhalb des Einflussbereichs von WEECOO,
verschieben sich die Liefertermine angemessen.

4.3 Pauschalierter Verzugsschaden
Kommt WEECOO in Verzug, kann der Besteller, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, pauschalierten Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte. Auf Aufforderung von WEECOO hat der Besteller innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen eingetretenen Verzugs vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin Erfüllung verlangen will.

4.4 Haftungsbegrenzung bei Verzug
Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziff. 4.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer WEECOO etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird und bei der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten (wie folgend in Ziff. 10.2.7 definiert). Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung von WEECOO auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von WEECOO zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Eine zwingende gesetzliche Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) bleibt ihrem Grunde und ihrer Höhe nach unberührt.


§5. Gefahrübergang

5.1 Versand / Abholung
Sobald Lieferungen und Teillieferungen zum Versand gebracht, dem Transporteur übergeben oder vom Besteller abgeholt worden sind, geht die Gefahr auch bei ggf. frachtkostenfreien Lieferungen auf den Besteller über.

5.2 Transportversicherung
Auf Kosten des Bestellers kann WEECOO bei entsprechender Auftragserteilung Sendungen gegen Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.

5.3 Annahmeverzug
Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem sie übergegangen wäre, wäre das betreffende Ereignis, das zur Verzögerung geführt hat, nicht eingetreten oder wäre der Besteller nicht in Annahmeverzug geraten.

5.4 Versanddienstleister / Tracking
WEECOO haftet nicht für Verzögerungen, Beschädigungen, Verlust, Fehlleitungen oder fehlende bzw. verspätete Sendungsstatusaktualisierungen, soweit diese durch den Versanddienstleister oder sonstige Dritte im Transportverlauf verursacht wurden. Soweit Ansprüche gegen den Transportdienstleister bestehen, wird WEECOO den Besteller im zumutbaren Umfang bei der Geltendmachung unterstützen, ohne hierfür eine eigene Haftung zu übernehmen.


§6. Sachmängel

Für Sachmängel haftet WEECOO wie folgt:

6.1 Untersuchungs- und Rügepflicht / Verpackung / Installation
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie Abweichungen von der Bestellung zu prüfen. Offensichtliche Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich in Schriftform zu erfolgen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Prüfung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Aus logistischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Verpackungen geöffnet, nachgebessert oder mit zusätzlichem Klebeband versehen wurden, insbesondere durch Versanddienstleister oder im Rahmen logistischer Prozesse. Sofern die Ware selbst unbeschädigt und funktionsfähig ist, stellen geringfügige optische Beeinträchtigungen, Verpackungsschäden, Nachverpackungen oder zusätzliche Klebebänder keinen Sachmangel dar.
Die Anbringung bzw. Inbetriebnahme der Waren bedarf grundsätzlich der Leistungen von Fachunternehmen oder qualifiziertem Fachpersonal. Soweit für ein Produkt eine fachgerechte Installation oder Inbetriebnahme erforderlich ist, hat der Besteller diese auf Verlangen von WEECOO durch geeignete Nachweise, insbesondere eine Fachunternehmerbescheinigung, zu belegen. Bei unsachgemäßer Installation, Inbetriebnahme oder Verwendung sowie bei fehlendem Nachweis fachgerechter Arbeiten können Gewährleistungs-, Garantie- und Austauschansprüche ausgeschlossen sein, sofern der geltend gemachte Mangel hierauf zurückzuführen ist.

6.2 Nacherfüllung
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von WEECOO unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist und ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag („Nacherfüllung“).

6.3 Verjährung
Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens WEECOO, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b, § 478, § 479 und § 634a BGB längere Fristen vorschreibt sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

6.4 Zurückbehaltungsrecht
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn nach ordnungsgemäßer und unverzüglicher Eingangsuntersuchung eine hinreichend spezifizierte Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein vernünftiger Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist WEECOO berechtigt, die WEECOO durch die Überprüfung der Rüge und eventuelle Mängelbeseitigungsversuche entstandenen Aufwendungen dem Besteller in Rechnung zu stellen.

6.5 Frist zur Nacherfüllung
Zunächst ist WEECOO Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

6.6 Rücktritt / Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß nachfolgender Ziff. 6.10 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

6.7 Ausschlüsse
Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder hierfür oder zum Ersatz von Verschleißteilen nicht von WEECOO gelieferte oder freigegebene Teile eingesetzt, so bestehen für diese und die auch daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Bereits installierte, angeschlossene, benutzte oder in Betrieb genommene Geräte gelten im Rahmen einer etwaigen Kulanzprüfung nicht mehr als neuwertig; ein Anspruch auf Rücknahme, Umtausch oder Preisnachlass besteht jedoch ohnehin nicht.

6.8 Aufwendungsersatz
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers oder den zwischen den Parteien vereinbarten Aufstellungsort/Einsatzort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.9 Rückgriff (§ 478 BGB)
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen WEECOO gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen WEECOO gilt ferner Ziff. 6.8 entsprechend.

6.10 Schadensersatz bei Sachmangel
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WEECOO sowie im Falle einer zwingenden Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als die in Abschnitt 6 geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

6.11 Keine Rücknahme / kein Preisnachlass
Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rücknahme von Waren sowie ein Umtausch, Preisnachlass oder sonstige nachträgliche Vertragsanpassungen erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von WEECOO und ausschließlich aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung werden nicht angenommen.


§7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

7.1 Schutzrechtsverletzungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist WEECOO verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von WEECOO erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet WEECOO gegenüber dem Besteller innerhalb der in Ziff. 6.3 bestimmten Frist wie folgt:

7.1.1 WEECOO wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder diese so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies WEECOO nicht möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

7.1.2 Die Pflicht seitens WEECOO zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Abschnitt 10.

7.1.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen seitens WEECOO bestehen nur, soweit der Besteller WEECOO über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und WEECOO alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

7.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

7.3 Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von WEECOO vernünftigerweise nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von WEECOO gelieferten Produkten eingesetzt wird.

7.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziff. 7.1.1 geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen der Ziff. 6.4, 6.5 und 6.9 entsprechend.

7.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Abschnitts 6 entsprechend.

7.6 Weitergehende oder andere als die in Abschnitt 7 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen WEECOO und dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.


§8. Erfüllungsvorbehalt

8.1 Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.


§9. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

9.1 Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass WEECOO die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers ist auf 10 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung beschränkt, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten (wie nachfolgend in Ziff. 10.2.7 definiert) oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9.2 Störung der Geschäftsgrundlage / Anpassung
Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziff. 4.2.1 bis 4.2.5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den WEECOO-Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht WEECOO das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will WEECOO von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat WEECOO dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


§10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1 Grundsatz
Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- bzw. Vermögensschäden.

10.2 Ausnahmen / Zwingende Haftung
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird
10.2.1 nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Normen,
10.2.2 bei Vorsatz,
10.2.3 bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
10.2.4 bei Arglist,
10.2.5 bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
10.2.6 wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
10.2.7 wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind im Regelfall solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller bei objektiver Betrachtung vertrauen darf und auch vertraut hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle zwingender Haftung vorliegt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn, ist in allen Fällen, außer bei Vorsatz oder zwingender gesetzlicher Haftung, ausgeschlossen.

10.3 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Der Schadensersatzausschluss gemäß Ziff. 10.1 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz seines Schadens statt der Leistung oder zusätzlich zu ihm Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10.4 Beweislast
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.5 Erfüllungsgehilfen
Soweit die Schadensersatzhaftung von WEECOO ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von WEECOO.

10.6 Obergrenze
Der Schadensersatzanspruch des Bestellers ist in allen Fällen – außer bei Vorsatz oder bei zwingender gesetzlicher Haftung – dergestalt beschränkt, dass er in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert und zu der üblicherweise bestehenden Versicherungsdeckung stehen muss.


§11. Datenschutz

Der Besteller ist damit einverstanden, dass WEECOO personenbezogene Daten des Bestellers speichert, bearbeitet und an verbundene Unternehmen übermittelt, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags bzw. Vertrags tatsächlich erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von WEECOO.


§12. Entsorgung von Elektro-Altgeräten

12.1 Der Besteller übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

12.2 Der Besteller stellt WEECOO von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

12.3 Der Besteller hat gewerbliche Dritte, an die er gelieferte Ware ggf. weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

12.4 Unterlässt es der Besteller, Dritte, an die er gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

12.5 Der Anspruch seitens WEECOO auf Entsorgungsübernahme-Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung der Ware. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei WEECOO über die Nutzungsbeendigung.


§13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten – soweit gesetzlich zulässig – der Unternehmenssitz von WEECOO. WEECOO ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

13.2 Anwendbares Recht / CISG
Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht. Soweit die Voraussetzungen für seine Einbeziehung vorliegen, gilt bei grenzüberschreitenden Verträgen vorrangig das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.


§14. Verbindlichkeit des Vertrags

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen dem am nächsten kommen, was die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung bewirken bzw. erreichen wollten. Das gilt nicht, wenn in einem solchen Fall das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.